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Pressemitteilung Nr.223 vom 12.06.2009


Deutlich weniger Einbürgerungen im Jahr 2008

K O R R E K T U R im ersten Absatz


WIESBADEN – Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2008 rund 94 500 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren gut 18 600 Einbürgerungen weniger als im Vorjahr (– 16%). Damit fiel die Zahl der Einbürgerungen auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Den Höchststand hatten die Einbürgerungen im Jahr 2000 mit der Einführung des neuen Staatsangehörig­keitsrechts erreicht. Damals wurden etwa 186 700 Personen eingebürgert – nahezu doppelt so viele wie 2008.
 
Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht unterschiedlich: In Mecklenburg-Vorpommern war der Rückgang gegenüber dem Vorjahr am größten (– 41%), gefolgt von Hamburg (– 31%) und Bayern (– 24%). In Sachsen-Anhalt (+ 5%) und dem Saarland (+ 1%) hat sich die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr sogar erhöht.
 
2008 erwarben 66 000 Personen (70% aller Eingebürgerten) die deutsche Staatsange­hörigkeit, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben; das waren 15% weniger als im Jahr zuvor. Deren in Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder waren mit 10 700 Fällen Einbürgerungen (24% weniger als im Vorjahr) die zweitgrößte Gruppe. Diese Personen können schon nach kürzerer Zeit eingebürgert werden. An dritter Stelle standen mit knapp 8 300 Fällen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (23% weniger als im Vorjahr).
 
Die größte Gruppe hinsichtlich der Herkunft der Eingebürgerten bildeten 2008 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit rund 24 500 Einbürgerungen. Dies entsprach 25% aller Einbürgerungen und spiegelt in etwa den Anteil der türkischen Staatsange­hörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wider. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien- Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 900 Fälle) und aus Polen beziehungs­weise dem Irak (jeweils gut 4 200 Fälle).


Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr war lediglich bei den Einbürgerungen aus dem Irak (+ 3%) zu verzeichnen. Die zahlenmäßig stärksten Rückgänge wurden bei Einbürgerungen aus der Ukraine (– 56%) und der Russischen Föderation (– 40%) festgestellt.
 
Die Einbürgerungsquote drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht also die tatsächlichen Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und der erforderlichen Aufenthaltsdauer insoweit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. 2008 betrug diese Quote insgesamt 2,2%, das heißt von 45 Ausländerinnen und Ausländern, die sich 2008 hätten einbürgern lassen können, haben sich nur einer beziehungsweise eine zu diesem Schritt entschlossen. Für EU-Bürger ergibt sich mit 14 000 Einbürgerungen eine unterdurchschnittliche Quote von 0,9%, für Nicht-EU-Bürger mit 80 400 Einbürgerungen eine überdurchschnittliche von 2,8%. Die höchste Quote wurde mit 23,8% bei ehemaligen Staatsangehörigen des Iraks registriert.
 
Eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer 2008 nach
ausgewählten bisherigen Staatsangehörigkeiten
 
Bisherige Staatsangehörigkeit
Insgesamt
Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Einbürgerungsquote
Anzahl
in Prozent
Türkei24 449– 15,31,7
Serbien, Montenegro, Kosovo sowie
ehem. Serbien-Montenegro
6 903– 34,02,9
Polen4 245– 22,52,7
Irak4 229+ 3,123,8
Marokko3 130– 10,37,8
Iran2 734– 12,48,6
Afghanistan2 512– 11,39,2
Russische Föderation2 439– 40,15,3
Rumänien2 137– 39,07,3
Ukraine1 953– 56,25,6


Weitere Ergebnisse zum Thema Einbürgerungen sind im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen kostenfrei abrufbar. 
 
 
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Gunter Brückner,
Telefon: (0611) 75-4365,



 




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Version: 2.25.5 / 20.10.2008