Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG) vom 23. März 2005, Artikel 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 84 bis 90 (Gültig ab 1. April 2005) (526)
Verordnung Europäische Gemeinschaft (EG) Nummer 198/2006der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung Europäische Gemeinschaft (EG) Nummer 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung (531)
Verordnung Europäische Union (EU) Nummer 823/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Durchführung der Verordnung Europäische Gemeinschaft (EG) Nummer 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen (541)
Beschluss Europäische Union (2010/768/EU) der Kommission vom 17. Dezember 2010 über Ausnahmeregelungen für Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Finnland und das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EG) Nummer. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (542)
Verordnung Europäisch Union (EU) Nr. 88/2011 der Kommission vom 2. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (543)
Erläuterung: Die mit * gekennzeichneten Rechtsgrundlagen sind mehreren Sachgebieten zugeordnet.
Wenn Sie schriftlich mit uns in Verbindung treten wollen, finden Sie hier das Kontaktformular unseres Hauses.