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Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen

Das Statistische Bundesamt stellt hiermit seine Arbeitsunterlage "Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen" kostenlos im Internet zu Verfügung.

Bei den Texten handelt es sich im Wesentlichen um vom Statistischen Bundesamt erstellte und laufend aktualisierte konsolidierte Fassungen der Rechtsgrundlagen, die der besseren Lesbarkeit und somit der Arbeitserleichterung dienen sollen. Soweit die Texte unmittelbar anderen Quellen entnommen sind, sind entsprechende Quellenhinweise angegeben. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die amtlich veröffentlichten Texte der Rechtsvorschriften einschließlich ihrer Änderungen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Arbeitsunterlage kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Die "Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen" unterliegt dem Copyright © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007; download, Vervielfältigung und Verbreitung sind ausschließlich für private und dienstliche Zwecke mit Quellenangabe gestattet. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

Zum leichteren Auffinden der Rechtsgrundlagen dienen die systematische Inhaltsübersicht und das Stichwörterverzeichnis. Die Rechtsgrundlagen können mit dem Link auf ihrer Bezeichnung aufgerufen werden.

Die systematische Inhaltsübersicht ist in drei Abschnitte gegliedert:

Abschnitt A enthält die grundlegenden Rechtsvorschriften, die für die Durchführung der Bundesstatistiken und Gemeinschaftsstatistiken über die einzelstatistischen Rechtsgrundlagen hinaus maßgeblich sind, so insbesondere das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987

Abschnitt B enthält die Rechtsgrundlagen für die einzelstatistischen Erhebungen.

Abschnitt C enthält als Anhang Rechtsgrundlagen, die mittelbar für die Statistik von Bedeutung sind (z.B. das Bundesdatenschutzgesetz).

Die Rechtsgrundlagen sind nach dem letzten Stand der Gesetzgebung mit Fundstelle abgedruckt. Alle geltenden Änderungen sind in die jeweiligen Rechtsgrundlagen eingearbeitet und durch eine Fußnote kenntlich gemacht. Soweit Fachgesetze, die u.a. auch statistische Rechtsvorschriften enthalten, in den nicht die Statistik betreffenden Teilen geändert wurden und diese Teile in der Sammlung nicht aufgenommen sind, wird die jeweils letzte Änderung mit Fundstelle in einer Fußnote zu der Gesetzesüberschrift angegeben, so dass eine korrekte Zitierung der Rechtsgrundlage möglich ist.

Rechtsgrundlagen für abgeschlossene Erhebungen und für eingestellte Statistiken sind nicht aufgenommen. Außer Betracht bleiben in der Regel ferner Statistiken, die aufgrund von Fachgesetzen oder Verwaltungsvereinbarungen den obersten Bundesbehörden oder anderen Bundesdienststellen übertragen sind.

Soweit vorhanden, wurden die Begründungen zu den Gesetzentwürfen den jeweiligen Rechtsgrundlagen angehängt. Dabei ist zu beachten, dass sich wegen Änderungen im Laufe der parlamentarischen Beratungen Inhalte, Reihenfolge und Nummerierung der Paragraphen in Gesetzestext und Begründung nicht immer entsprechen.

Hinweise zu in den letzten 12 Monaten erfolgten Änderungen und zum Erlass von neuen Rechtsgrundlagen stehen unter der Rubrik Aktuell zur Verfügung.

Wenn Sie schriftlich mit uns in Verbindung treten wollen, finden Sie hier das Kontaktformular unseres Hauses. 

Abkürzungen
Amtsbl. der EG = Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ABl. EG = Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ABl. EU = Amtsblatt der Europäischen Union (ab. 1.2.2003)
BAnz. = Bundesanzeiger
BGBl. = Bundesgesetzblatt
BRDrucks. = Bundesratsdrucksache
BTDrucks. = Bundestagsdrucksache
RMBl. = Reichsministerialblatt
RGBl. = Reichsgesetzblatt
VO = Verordnung
RL = Richtlinie

Downloads:


 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008