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Um dem Fachkräftemangel hierzulande zu begegnen, ist Deutschland auch auf die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Wie sich die Zahl der zugewanderten Arbeits- und Fachkräfte entwickelt hat, aus welchen Staaten sie stammen, wie einfach oder schwer der Einstieg auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist, erfahren Sie hier.
Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten steigt
20. Juli 2026 - Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Als Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten zählen Personen, die im Ausländerzentralregister (AZR) mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit registriert sind. Zum Jahresende 2025 waren dies 471 000 Personen. Eine wichtige Gesetzesgrundlage hierbei ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. 2023 und 2024 sind wichtige Änderungen dieses Gesetzes in Kraft getreten, um die Erwerbsmigration zu vereinfachen.
Zum Jahresende 2025 häufigster Aufenthaltstitel der ausländischen Arbeitskräfte war die sogenannte Blaue Karte EU (EU Blue Card). Diese wurde 2012 EU-weit mit dem Ziel eingeführt, die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften zu erleichtern. Voraussetzung für den Erhalt der Blue Card ist ein Hochschulabschluss sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten jährlichen Mindestbruttogehalt.
Unter den häufigsten Aufenthaltstiteln war auch die sogenannte "Westbalkanregelung" für Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Voraussetzung ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, unabhängig von der Qualifikation.
Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und Fachkräfte mit Berufsausbildung gibt es daneben weitere Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit – ohne Mindestgehaltsgrenze und mit der Möglichkeit, auch in anderen Berufen zu arbeiten.
Die Kategorie "Sonstige" umfasst Personen mit einem von über 80 weiteren befristeten Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit, darunter zum Beispiel für Forschende, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten oder zur Arbeitsplatzsuche nach einem Studium.
Die meisten Erwerbsmigrantinnen und -migranten kommen aus Indien
20. Juli 2026 - Die mit Abstand meisten Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten kamen Ende 2025 aus Indien (62 000), gefolgt von Kosovo (33 000) sowie Bosnien und Herzegowina (28 000).
Die interaktive Karte "Migration – Integration – Regionen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bietet anschauliche Informationen zur regionalen Verteilung der Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten in Deutschland.
Je nach Herkunftsregion und Aufenthaltsdauer haben Eingewanderte unterschiedliche Erwerbstätigenquoten
Die Integration nach Deutschland eingewanderter Menschen in den Arbeitsmarkt hierzulande ist von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen abhängig. Eingewanderte aus anderen EU-Staaten profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und vergleichbarer beruflicher Qualifikation, die schneller anerkannt wird. Bei ihnen ist auch die Aufnahme einer Beschäftigung häufiger das Hauptmotiv für die Zuwanderung. Der Anteil der Erwerbstätigen in dieser Gruppe liegt unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau. Für alle anderen betrachteten Gruppen von Eingewanderten, etwa aus dem Nahen und Mittleren Osten oder Afrika, ist eine umfassende Arbeitsmarktintegration ein längerfristiger Prozess. So ist etwa bei Eingewanderten mit Fluchthintergrund die Arbeitsmarktintegration erschwert. Die Erwerbstätigenquoten fallen dementsprechend insbesondere in den ersten Jahren nach der Einwanderung deutlich geringer aus.
Frauen sind unabhängig von ihrer Herkunft insbesondere kurz nach der Einwanderung seltener erwerbstätig als Männer. Der Anteil der erwerbstätigen eingewanderten Frauen steigt erst mehrere Jahre nach Zuzug auf ein ähnliches Niveau wie das der eingewanderten Männer. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass Frauen häufiger als Familienangehörige mit nach Deutschland ziehen und wegen familiärer Verpflichtungen dem Arbeitsmarkt länger nicht zur Verfügung stehen.
Zuwanderung von Menschen im Erwerbsalter: Einige wenige Staatsangehörigkeiten haben großen Anteil
Für eine mögliche Integration ausländischer Fachkräfte in den hiesigen Arbeitsmarkt ist die Zuwanderung von Menschen im Erwerbsalter von Bedeutung. Betrachtet man die Nettozuwanderung der 15- bis 64-Jährigen nach Deutschland, also den Saldo zwischen Zu- und Fortzügen, so dominieren Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten das Wanderungsgeschehen. In den Jahren 2017 bis 2021 entfielen jeweils rund 40 bis 50 % der Nettozuwanderung auf Menschen mit türkischer, syrischer, rumänischer, bulgarischer oder indischer Staatsangehörigkeit. Auch im Jahr 2022, das von einer hohen Zuwanderung aus der Ukraine geprägt war, machten Bürgerinnen und Bürger dieser fünf Staaten fast ein Fünftel der Nettozuwanderung von Menschen im Erwerbsalter aus. Nach einem leichten Rückgang in 2022 stieg der Anteil der Nettozuwanderung der fünf Staatsangehörigkeiten in 2023 auf rund 40 % an. Trotz Rückgang der Nettozuwanderung von Menschen mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024, machten die fünf Staaten weiterhin ein Drittel der Nettozuwanderung in 2024 aus. Darin spiegelt sich wider, wie stark die Zuwanderung nach Deutschland von Arbeitsmigration aus EU- und Nicht-EU-Staaten, aber auch von Fluchtmigration geprägt ist.
Detaillierte Daten zur Außenwanderung nach Staatsangehörigkeit finden Sie in unserer Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 12711-0007. Daten zu Wanderungen nach Herkunfts- und Zielländern sind in der Tabelle 12711-0008 abrufbar.
Erwerbstätige mit Einwanderungsgeschichte häufig in gering qualifizierten Berufen tätig
Hinsichtlich der Erwerbstätigkeit von Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte bestehen große Unterschiede: Erwerbstätige mit Einwanderungsgeschichte sind deutlich häufiger in gering qualifizierten Berufen tätig als Erwerbstätige ohne Einwanderungsgeschichte. Im Jahr 2025 arbeiteten 14,6 % der Erwerbstätigen mit Einwanderungsgeschichte als Hilfsarbeitskräfte, bei den Erwerbstätigen ohne Einwanderungsgeschichte lag der Anteil bei 4,3 %, bei Erwerbstätigen mit nur einem eingewanderten Elternteil bei 3,9 %. Auch arbeiteten Erwerbstätige mit Einwanderungsgeschichte weniger häufig als Führungskräfte (3,3 % gegenüber 4,7 % der Erwerbstätigen ohne Einwanderungsgeschichte bzw. 4,6 % der Erwerbstätigen mit einem eingewanderten Elternteil). Gleiches gilt für akademische Berufe (18,1 % gegenüber 25,8 %). Besonders hoch lag mit 27,1 % der Anteil von Erwerbstätigen in akademischen Berufen bei den Personen mit einem eingewanderten Elternteil.
Als Personen mit Einwanderungsgeschichte werden im Mikrozensus Personen bezeichnet, die seit dem Jahr 1950 selbst nach Deutschland eingewandert sind oder deren beide Elternteile seit dem Jahr 1950 eingewandert sind.
Großteil der anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse in Gesundheitsberufen
Wer als Fachkraft nach Deutschland kommt, kann seine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen. Dabei geht es darum, inwieweit die Abschlüsse mit hierzulande erworbenen vergleichbar sind. Eine Anerkennung ermöglicht bei reglementierten Berufen wie beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten den Zugang zum Arbeitsmarkt, bei nicht reglementierten Berufen erleichtert sie diesen. Vor allem Abschlüsse in medizinischen Gesundheitsberufen werden hierzulande häufig anerkannt.