Mediathek Abschlussprüfung

Nach dem Berufs­bildungs­gesetz sind in den anerkannten Ausbildungs­berufen am Ende der Berufs­ausbildung Abschluss­prüfungen durch­zu­führen. Durch diese wird festgestellt, ob der oder die Auszubildende über die in der Ausbildungs­ordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Die Abschluss­prüfung kann zweimal wiederholt werden. Auch ohne Berufs­aus­bildung können Personen mit langjähriger Praxis (zum Beispiel Berufs­kraft­fahrer) oder Personen, die in berufs­bildenden Schulen oder sonstigen Ein­richtungen ausgebildet worden sind, zur Abschluss­prüfung zu­gelassen werden (Teilnehmende mit Externen­zulassung zur Abschluss­prüfung).