Nach dem Berufsbildungsgesetz sind in den anerkannten Ausbildungsberufen am Ende der Berufsausbildung Abschlussprüfungen durchzuführen. Durch diese wird festgestellt, ob der oder die Auszubildende über die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Auch ohne Berufsausbildung können Personen mit langjähriger Praxis (zum Beispiel Berufskraftfahrer) oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind, zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Teilnehmende mit Externenzulassung zur Abschlussprüfung).