Mediathek Neuabschluss eines Ausbildungsvertrags

Neu abgeschlossene Ausbildungs­verträge sind Verträge, die im Berichts­jahr (Kalender­jahr) angetreten und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden dem­nach die Fälle (neu ab­ge­schlossene Aus­bildungs­verträge) und nicht Personen gezählt.