Mediathek Ausländische Auszubildende

Als Ausländer­innen und Ausländer gelten alle Personen ohne deutsche Staats­angehörigkeit (nicht­deutsche oder staaten­lose Personen). Bei Vorliegen einer Doppel­staats­angehörigkeit wird die Person einem Land zugeordnet. Liegt neben der deutschen noch eine ausländische Staats­angehörigkeit vor, wird nur die deutsche Staats­angehörigkeit berücksichtigt.