Fortbildung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung (Erwachsenenbildung). Sie baut auf einer beruflichen (Erst-)Ausbildung auf, erweitert das Fachwissen und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung. Zu den Fortbildungsprüfungen zählen sowohl Prüfungen in Fortbildungsberufen mit bundeseinheitlicher Fortbildungsordnung (§ 53 BBiG) als auch nach Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen (§ 54 BBiG). Fortbildungsprüfungen mit der längsten Tradition sind Meisterprüfungen im Handwerk. Sie werden in der Regel mit dem Ziel durchgeführt, festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, einen Betrieb selbstständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden (§§ 45 bzw. 1220 Abs. 2 HwO).