Mediathek Fristgemäß, vorzeitig oder verspätet

Als "frist­gemäß ein­geschult" galten bislang Kinder, die zwischen dem 1. Juli des Vor­jahres und dem 30. Juni des betreffenden Jahres das sechste Lebens­jahr vollendet haben. Mittler­weile wurde diese bundes­weite Regelung von einigen Ländern jedoch modifiziert und der Stich­tag verschoben.