Zum Hochschulpersonal werden alle am Erhebungsstichtag (1. Dezember) haupt- und nebenberuflich an Hochschulen tätigen Personen gerechnet, auch wenn kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. Zum hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen dabei Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten, Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Zum nebenberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulpersonal, das in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt ist, zählen Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Hilfskräfte.