Mediathek Wissenschaftliches und künstlerisches Hochschulpersonal

Zum Hoch­schul­personal werden alle am Erhebungs­stichtag (1. Dezember) haupt- und neben­beruflich an Hoch­schulen tätigen Personen gerechnet, auch wenn kein Anstellungs­verhältnis zum Land oder zur Hoch­schule besteht. Zum haupt­beruflich tätigen wissen­schaft­lichen und künstlerischen Personal zählen dabei Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten, Assistentinnen und Assistenten, wissen­schaft­liche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Zum neben­beruflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Hoch­schul­personal, das in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochen­arbeits­zeit an der Hochschule beschäftigt ist, zählen Gast­professorinnen und Gast­professoren, Lehr­beauftragte sowie wissenschaftliche Hilfs­kräfte.