Als Lehrkräfte gelten alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder vertraglich festgesetzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Die Lehrkräfte werden derjenigen Schulart zugeordnet, an der sie ausschließlich bzw. überwiegend tätig sind. Lässt sich die überwiegende Tätigkeit nicht feststellen, wird ersatzweise der überwiegend erteilte Unterricht zugrunde gelegt. Ist bei schulartübergreifenden Organisationsformen (z.B. Grundschule, Orientierungsstufe, Schulzentren) der überwiegende Einsatz nicht ermittelbar oder nicht sinnvoll interpretierbar, werden die Lehrkräfte rechnerisch auf die Schularten aufgeteilt.