Mediathek Private Schulen

Unterschieden werden Schulen nach öffentlichem und privatem Status. Öffentliche Schulen sind staatliche und solche nicht­staatlichen Schulen, die nach Landes­recht als öffentliche Schulen gelten. Alle übrigen Schulen zählen zu den Privat­schulen. Je nachdem, ob eine Privat­schule einer vergleich­baren öffentlichen Schule entspricht oder nicht, handelt es sich um eine Ersatz- oder um eine Ergänzungs­schule. An einer Ersatz­schule kann die Schul­pflicht erfüllt werden, an einer Ergänzungs­schule in der Regel nicht. Private Schulen sind nachgewiesen, wenn ihre Zuordnung zu den Schul­arten des Zuordnungs­kataloges nach dem Recht des jeweiligen Landes möglich ist (Ersatz­schulen).