Unterschieden werden Schulen nach öffentlichem und privatem Status. Öffentliche Schulen sind staatliche und solche nichtstaatlichen Schulen, die nach Landesrecht als öffentliche Schulen gelten. Alle übrigen Schulen zählen zu den Privatschulen. Je nachdem, ob eine Privatschule einer vergleichbaren öffentlichen Schule entspricht oder nicht, handelt es sich um eine Ersatz- oder um eine Ergänzungsschule. An einer Ersatzschule kann die Schulpflicht erfüllt werden, an einer Ergänzungsschule in der Regel nicht. Private Schulen sind nachgewiesen, wenn ihre Zuordnung zu den Schularten des Zuordnungskataloges nach dem Recht des jeweiligen Landes möglich ist (Ersatzschulen).