Als Schule gilt eine Bildungsstätte bzw. -einrichtung oder Anstalt, in der Unterricht nach einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgesetzten oder genehmigten Lehrplan erteilt wird. Schule kann als Verwaltungs- bzw. Organisationseinheit gesehen werden, das heißt mehrere Schularten können organisatorisch einer Schulleitung unterstellt sein. Daneben werden alle Schularten, die im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsziel bzw. Qualifikationsniveau einen eigenständigen Charakter haben, als Schulen gezählt. Außenstellen einer Schule, die als Filialen oder Dependancen räumlich in einer anderen Einrichtung untergebracht sind, werden nicht als Schulen gezählt.