Die Studienverlaufsstatistik, die mit der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes von 2016 eingeführt wurde, ermöglicht eine Zusammenführung der berichtszeitraumbezogen erhobenen Einzeldatensätze der Studierenden-, der Prüfungs- und der Promovierendenstatistik über ein Pseudonym. Die auf Basis der Studienverlaufsstatistik berechneten Übergangsquoten vom Bachelor- zum Masterstudium beziehen sich nur auf Personen, die sowohl ihren Bachelorabschluss als auch den Beginn ihres Masterstudiums an einer Hochschule in Deutschland absolviert haben. Sie sind aus methodischen Gründen mit den Übergangsquoten, die auf Basis von Absolventenbefragungen ermittelt werden, nur eingeschränkt vergleichbar. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der aktuellen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zur Studienverlaufsstatistik.