Die Berechnung des wissenschaftlichen Personals nach Vollzeitäquivalenten erfolgt anhand des Beschäftigungsumfangs und der Art der Tätigkeit (haupt- und nebenberuflich). Nebenberufliches Personal wird pauschal mit 0,2 gewichtet. Das hauptberufliche Personal wird seit 2019 anhand der Angaben zum Arbeitszeitanteil gewichtet. Davor wurden beim hauptberuflichen Personal die Vollzeitbeschäftigten mit 1,0 und die Teilzeitbeschäftigten pauschal mit 0,5 gewichtet.