Die Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr. In der Schulstatistik werden die Schulkinder der flexiblen Eingangsphase ihren Schulbesuchsjahren gemäß der 1. und 2. Jahrgangsstufe zugeordnet. Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr werden erneut der 2. Jahrgangsstufe zugeordnet, aber nicht als Wiederholerinnen und Wiederholer gezählt. Da eine Unterscheidung zwischen Schulkindern der flexiblen Eingangsphase und der herkömmlichen 1. und 2. Jahrgangsstufe zum Teil nicht möglich ist, wird auf die Erfassung von Wiederholerinnen und Wiederholern und der Berechnung einer Wiederholerquote bei den ersten beiden Jahrgangsstufen grundsätzlich verzichtet. Ein Wechsel von der Klassenstufe 10 (nach Erwerb des mittleren Abschlusses) in die Einführungsphase gilt nicht als Wiederholung. Der Nachweis der Wiederholerinnen und Wiederholer erfolgt nicht für die Schularten Freie Waldorfschulen und Förderschulen.