Mediathek Wiederholerquote

Die Wieder­holer­quote beschreibt (ggf. schul­art­bezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassen­stufe noch einmal durch­laufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nicht­ver­setzten und freiwilligen Wieder­holern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassen­stufe im gleichen Schul­jahr. In der Schul­statistik werden die Schul­kinder der flexiblen Eingangs­phase ihren Schul­besuchs­jahren gemäß der 1. und 2. Jahrgangs­stufe zu­geordnet. Schülerinnen und Schüler im 3. Schul­besuchs­jahr werden erneut der 2. Jahrgangs­stufe zu­geordnet, aber nicht als Wieder­holerinnen und Wieder­holer gezählt. Da eine Unter­scheidung zwischen Schul­kindern der flexiblen Eingangs­phase und der her­kömmlichen 1. und 2. Jahrgangs­stufe zum Teil nicht möglich ist, wird auf die Er­fassung von Wiederholer­innen und Wiederholern und der Berechnung einer Wiederholer­quote bei den ersten beiden Jahrgangs­stufen grundsätzlich verzichtet. Ein Wechsel von der Klassen­stufe 10 (nach Erwerb des mittleren Abschlusses) in die Einführungs­phase gilt nicht als Wiederholung. Der Nachweis der Wiederholer­innen und Wiederholer erfolgt nicht für die Schul­arten Freie Waldorf­schulen und Förder­schulen.