Publikation
Qualitätsbericht - Gesundheitspersonalrechnung
Datum 23. Januar 2025
Die Gesundheitspersonalrechnung erfasst die Beschäftigten im Gesundheitswesen zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres in Beschäftigungsverhältnissen nach Alter, Geschlecht, Berufen, Einrichtungen und Art der Beschäftigung sowie Vollzeitäquivalente nach Alter, Geschlecht, Berufen und Einrichtungen (jeweils in 1.000). Zu den Beschäftigten rechnen im Einzelnen Selbständige, mithelfende Familienangehörige, Beamtinnen/Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst oder freiwilligen sozialen Jahr sowie Praktikantinnen/Praktikanten. Den Beschäftigten werden auch zugeordnet: Erkrankte, Personen, die Übungen bei der Bundeswehr ableisten und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen gezählt werden Personen in einem Ausbildungsverhältnis, ehrenamtlich Tätige sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Wirtschaftsbereichen (zum Beispiel Reinigungskräfte) in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind.