Publikation Qualitätsbericht - Handwerkszählung, Berichtsjahr 2009

Datum 10. Juli 2012

Qualitätsbericht - Handwerkszählung, Berichtsjahr 2009

Auszug aus der PDF-Datei:
Die Handwerkszählung stellt Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks zur Verfügung. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.

In die Handwerkszählung werden Unternehmen einbezogen, die entweder am 31.12. des Berichtsjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder im Berichtsjahr umsatzsteuervoranmeldungspflichtig waren und steuerbaren Umsatz hatten. Unternehmen, die nicht umsatzsteuervoranmeldungspflichtig waren und keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hatten, können aus methodischen Gründen nicht ausgewiesen werden.

Unternehmen mit handwerklichen Nebenbetrieben und innerbetrieblichen handwerklichen Abteilungen gehören nicht zur Grundgesamtheit der Handwerkszählung.