Publikation
Qualitätsbericht - Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger)
Datum 26. November 2024
Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfängerinnen und -empfänger bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt. Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden. Erfasst werden auch die Leistungsberechtigten, denen die
Hilfe zum Lebensunterhalt weniger als einen Monat zur kurzfristigen Überbrückung gewährt wird (zum Beispiel als Vorleistung für Rente, als Überbrückungsleistungen für hilfsbedürftige Ausländer bis zur Ausreise nach § 23 Absatz 3 Satz 2 SGB XII, etc.) sowie die Personen, die zunächst anteilige Monatssätze oder auch nur Barschecks oder provisorische
Zahlungen erhalten, ab dem Folgemonat aber einen laufenden Leistungsanspruch haben.