Publikation
Qualitätsbericht - Realsteuervergleich
Datum 19. September 2024
Zweck der Erhebung ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischen Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen.