Publikation Qualitätsbericht - Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Datum 18. Juni 2024

Die Erhebung erfasst jährlich, bei den Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die mit der Sammlung, Behandlung oder Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1739) in der jeweils geltenden Fassung befasst sind, die Erhebungsmerkmale Art, Menge und Verbleib der Geräte. Eine Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden. Behälter, die nur zwischengelagert oder vermittelt werden, werden nicht erfasst. Gleiches gilt für Mengen, die von anderen Erstbehandlern bezogen und bereits erstbehandelt wurden