Publikation
Qualitätsbericht - Globale Wertschöpfungsketten
Datum 6. März 2023
Die Grundgesamtheit der Erhebung sind Unternehmen (nach EU-Einheitenverordnung) der Wirtschaftszweige Abschnitte B-N, die als Marktproduzenten gelten, d.h. deren Produktion größtenteils aus Marktproduktion besteht, mit 50 oder mehr tätigen Personen im Berichtsjahr 2020. Nach der EU-Einheitenverordnung stellt ein Unternehmen die "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt" dar. Ein Unternehmen kann somit auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen