Methoden Qualitätsleitlinien

Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Die Qualität statistischer Daten hat in der amtlichen Statistik seit jeher eine große Bedeutung. Die statistischen Ämter sind als die führenden Anbieter qualitativ hochwertiger statistischer Informationen über Deutschland anerkannt. Ziel ist es, das erreichte Qualitätsniveau weiterhin zu gewährleisten und auszubauen. Deshalb haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein Qualitätshandbuch entwickelt und verabschiedet.

Das Qualitätshandbuch beschreibt den Rahmen zur Sicherstellung der Datenqualität in der deutschen amtlichen Statistik. Es soll zum einen die Nutzerinnen und Nutzer statistischer Daten über das Management zur Sicherung der Qualität statistischer Ergebnisse informieren, zum anderen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie weiterer Stellen in Deutschland, die amtliche Statistiken erstellen, als Leitfaden dienen.

Im für die Statistikproduktion wichtigsten Kapitel 5 des Handbuchs werden mehrere Hundert "Qualitätsrichtlinien für den Statistik­erstellungsprozess" formuliert, die die deutsche amtliche Statistik in ihrer täglichen Arbeit leiten. Die Qualitätsrichtlinien beschreiben für alle Phasen der Durchführung amtlicher Statistiken (z. B. Datengewinnung, Aufbereitung, Verbreitung) konkrete Vorgehensweisen, die der Sicherstellung einer hohen Qualität der statistischen Prozesse und Produkte dienen und deren Umsetzung für alle Fachstatistiken verbindlich ist. Die Qualitätsrichtlinien stellen für viele Statistiken neben bereits systematisch und flächendeckend umgesetzten Maßnahmen auch teils ambitionierte Entwicklungsziele dar.

Verhaltenskodex für europäische Statistiken

Die Gewährleistung einer hohen Datenqualität ist eine der Hauptaufgaben Europäischen Statistischen Systems (ESS). Die Europäische Kommission hat deshalb im Mai 2005 in einer Empfehlung den Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) verkündet. 2011 und 2017 wurde der Verhaltenskodex an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Verhaltenskodex definiert in insgesamt 16 Grundsätzen zum institutionellen Rahmen der Statistikerstellung, zu den statistischen Prozessen und zu den statistischen Produkten die Leitlinien der Qualitätssicherung. So soll sichergestellt werden, dass die amtliche Statistik in allen Mitgliedstaaten nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren und frei von externer Einflussnahme durchgeführt wird. Die statistischen Ämter der EU haben sich dem Verhaltenskodex als Instrument zur Selbstregulierung verpflichtet. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wurde von den statistischen Ämtern mittels Selbstbewertung und gegenseitiger Bewertung (Peer Review) geprüft. Für Deutschland fand der letzte Peer Review im Jahr 2013/2015 statt. Zudem erfolgt ein jährliches Monitoring durch Eurostat.

Darüber hinaus ist Deutschland nach Artikel 11 (4) der revidierten EU-Statistikverordnung 223/2009 verpflichtet, über die Umsetzung des Verhaltenskodex zu berichten. Dies geschah erstmalig im Jahr 2017 mit einem an Eurostat übermittelten Sachstandsbericht über die Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken.

Über die Einhaltung des Verhaltenskodex bei Eurostat und im ESS insgesamt erstattet ein mit hochrangigen Statistikfachleuten besetztes Beratungsgremium (Europäisches Beratungsgremium für die Statistische Governance) jährlich einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union.

Qualitätserklärung des Europäischen Statistischen Systems

Die Leiter der Nationalen Statistischen Ämter im ESS haben sich zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex verpflichtet und bekräftigen diese Verpflichtung durch die von allen Amtsleitungen der Mitgliedstaaten des Europäischen Statistischen Systems unterzeichnete Qualitätserklärung (Quality Declaration).

Qualitätsvorgaben der Verordnung über europäische Statistiken

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken bildet die rechtliche Grundlage für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken. Um der Bedeutung einer hohen Qualität Rechnung zu tragen, sind dem Verhaltenskodex und der Qualitätssicherung jeweils eigene Artikel gewidmet. So definiert Artikel 12, parallel zum Verhaltenskodex für europäische Statistiken, folgende verbindliche Qualitätskriterien, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken gelten:

  • Relevanz,
  • Genauigkeit,
  • Aktualität und Pünktlichkeit,
  • Zugänglichkeit und Klarheit,
  • Vergleichbarkeit und Kohärenz.

Die Kommission (Eurostat) kann die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Berichte über die Qualität einzelner Statistiken vorzulegen. Dabei können besondere Qualitätsanforderungen wie Mindeststandards und Zielwerte zusätzlich für jede Statistik festgelegt werden.

UN-Grundprinzipien für amtliche Statistiken

Am 29. Januar 2014 verabschiedete die General­versammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zu den 10 Grund­prinzipien für amtliche Statistiken ("Fundamental Principles of Official Statistics"). Seit 1994 gelten diese Grund­prinzipien weltweit. Das 20-jährige Jubiläum der Prinzipien wurde zum Anlass genommen, die Präambel an neue globale Entwicklungen der letzten 20 Jahre anzupassen und für eine verbesserte Umsetzung der Prinzipien zu sorgen.

Die Grundprinzipien leiten die Erstellung und Verbreitung amtlicher Statistiken weltweit. Sie stellen einen globalen Orientierungs­rahmen für einheitliche, professionelle und wissen­schaftliche Standards unter anderem hinsichtlich der Objektivität, Transparenz, Geheim­haltung, Verhinderung von Missbrauch, nationaler Koordinierung und internationaler Kooperation in der amtlichen Statistik dar.

In den kommenden Jahren werden die Umsetzungs­bemühungen durch politische Initiativen, Training des Managements und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der amtlichen Statistik, Zusammen­stellung bewährter Verfahren ("best practices") und technische Unterstützung forciert.

Deutschland hat die Resolution in der General­versammlung der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Derzeit werden in Kooperation mit statistischen Ämtern weltweit Empfehlungen entwickelt, die als Ausgangs­punkt einer verbesserten Umsetzung der Grund­prinzipien auf globaler Ebene dienen.