Bundesstatistikgesetz: wesentliche Neuerungen treten in Kraft
Am 27. Juli ist das "Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze" in Kraft getreten. Die Novelle modernisiert den rechtlichen Rahmen der Bundesstatistik und dient der Entlastung, Flexibilisierung sowie Harmonisierung. Sie setzt unter anderem Empfehlungen des Statistischen Beirats um. Außerdem werden Regelungen der geänderten europäischen Statistikverordnung übertragen, indem insbesondere die Koordinierungsrolle des Statistischen Bundesamtes bei der Erstellung von Bundesstatistiken gestärkt wird. Gleichzeitig wird Rechtsklarheit geschaffen, indem Regelungen umstrukturiert oder aufgehoben werden.
Zentrale Änderungen des Bundesstatistikgesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, Wirtschaft und Privatpersonen von statistischen Auskunftspflichten noch weiter zu entlasten, indem vorrangig geeignete Daten verwendet werden sollen, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen.
Weitere Änderungen dienen der stärkeren Flexibilisierung des Programms der Bundesstatistik mit dem Ziel, schneller und einfacher sich ändernde Datenanforderungen der Europäischen Union und oberster Bundesbehörden abdecken zu können. So ist es künftig erlaubt, durch Rechtsverordnung Bundesstatistiken anzuordnen, um EU-Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Außerdem können freiwillige Erhebungen für besondere Zwecke einfacher durchgeführt werden.
Zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sieht die Novellierung zudem eine Verbesserung der Forschungs- und Analysemöglichkeiten für die unabhängige Wissenschaft vor. Dies soll durch einen erweiterten Zugang zu statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht werden.
Neu ist eine Regelung zur Führung eines Anschriftenregisters beim Statistischen Bundesamt, das beispielsweise die Stichprobenplanung und deren methodische Weiterentwicklung vereinfachen soll.
Hervorzuheben ist, dass das statistische Unternehmensregister (Statistikregister) übersichtlicher geregelt wurde. Das Statistikregister bildet die Grundlage für eine effiziente Durchführung von Wirtschafts- und Umweltstatistiken. Es stellt die wesentliche Infrastruktur für alle Phasen dieser statistischen Erhebungen von der Planung bis zur Auswertung der Ergebnisse dar.



