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Bundesstatistikgesetz: wesentliche Neuerungen treten in Kraft

Am 27. Juli ist das "Gesetz zur Änderung des Bundes­statistik­gesetzes und anderer Statistik­gesetze" in Kraft getreten. Die Novelle modernisiert den rechtlichen Rahmen der Bundes­statistik und dient der Entlastung, Flexibilisierung sowie Harmonisierung. Sie setzt unter anderem Empfehlungen des Statistischen Beirats um. Außerdem werden Regelungen der geänderten europäischen Statistik­verordnung übertragen, indem insbesondere die Koordinierungs­rolle des Statistischen Bundesamtes bei der Erstellung von Bundes­statistiken gestärkt wird. Gleichzeitig wird Rechts­klarheit geschaffen, indem Regelungen umstrukturiert oder aufgehoben werden.

Zentrale Änderungen des Bundes­statistik­gesetzes

Das Gesetz zielt darauf ab, Wirtschaft und Privat­personen von statistischen Auskunfts­pflichten noch weiter zu entlasten, indem vorrangig geeignete Daten verwendet werden sollen, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen.

Weitere Änderungen dienen der stärkeren Flexibilisierung des Programms der Bundes­statistik mit dem Ziel, schneller und einfacher sich ändernde Daten­anforderungen der Europäischen Union und oberster Bundes­behörden abdecken zu können. So ist es künftig erlaubt, durch Rechts­verordnung Bundes­statistiken anzuordnen, um EU-Liefer­verpflichtungen zu erfüllen. Außerdem können freiwillige Erhebungen für besondere Zwecke einfacher durch­geführt werden.

Zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sieht die Novellierung zudem eine Verbesserung der Forschungs- und Analyse­möglichkeiten für die unabhängige Wissen­schaft vor. Dies soll durch einen erweiterten Zugang zu statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht werden.

Neu ist eine Regelung zur Führung eines Anschriften­registers beim Statistischen Bundesamt, das beispiels­weise die Stichproben­planung und deren methodische Weiter­entwicklung vereinfachen soll.

Hervorzuheben ist, dass das statistische Unternehmens­register (Statistik­register) über­sichtlicher geregelt wurde. Das Statistik­register bildet die Grund­lage für eine effiziente Durch­führung von Wirtschafts- und Umwelt­statistiken. Es stellt die wesentliche Infra­struktur für alle Phasen dieser statistischen Erhebungen von der Planung bis zur Auswertung der Ergebnisse dar.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016

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