Rechtspflege
Rechtsgrundlagen für Statistiken/Erhebungen zum Thema "Rechtspflege"
Die Rechtspflegestatistiken werden unterschieden nach sogenannten "Justizgeschäftsstatistiken" (Zivilgerichte, Familiengerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Staatsanwaltschaften, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte) und den "Strafrechtspflegestatistiken" (Strafverfolgung, Strafvollzug, Bewährungshilfestatistik).
Grundlage für die Arbeit des Statistischen Bundesamtes ist das Bundestatistikgesetz (BStatG).
Bezogen auf den Justizbereich bereitet das Statistische Bundesamt nach § 3 Absatz 3 BStatG verfügbare Landesergebnisse zu Bundesergebnissen auf. Die Landesergebnisse werden von den Ländern - aufgrund landesspezifischer Rechtsgrundlagen - erhoben bzw. aus Verwaltungsangaben zusammengestellt und dem Statistischen Bundesamt für die bundeseinheitliche Zusammenstellung zur Verfügung gestellt.



