45212 | Monatsstatistik im Einzelhandel | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: t+30 Tage
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+1 Monat und 15 Tage
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+2 Monate und 15 Tage, 3. Revision: t+3 Monate und 15 Tage,…)
24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+25 Monate und 15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet
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45211 | Monatsstatistik im Großhandel und in der Handelsvermittlung | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: t+2 Monate
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+3 Monate (mit Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse des Folgemonats)
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+4 Monate, 3. Revision: t+5 Monate,…)
24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet.
Berichtsjahr 2020: Ablösung der Vollerhebung unter den Primärmeldern durch eine Stichprobe.
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45214 | Monatsstatistik im Kfz-Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: t+2 Monate
1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+3 Monate (mit Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse des Folge-monats)
2. bis 23. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (2. Revision: t+4 Monate, 3. Revision: t+5 Monate,…)
24. Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2018 auf das Basisjahr 2015). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden bis Januar 1994 rückwirkend neu berechnet.
Berichtsjahr 2020: Ablösung der Vollerhebung unter den Primärmeldern durch eine Stichprobe.
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