Publikation
Beschäftigte der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni 2001
Datum 15. Dezember 2002
Die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber werden jährlich am 30. Juni nach den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben. Der Begriff öffentliche Arbeitgeber umfasst die Gebietskörperschaften Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem gesamten verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Handeln.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", November 2002
Autor: Dipl.-Volkswirt Sebastian Koufen