Publikation
Amtliche Energiestatistik neu geregelt
Datum 15. Februar 2003
Am 1. Januar 2003 ist das Energiestatistikgesetz (EnStatG) nach langer Vorbereitungszeit in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz werden die amtlichen Energiestatistiken aus verschiedenen Rechtsgrundlagen zusammengeführt und an die gewandelten Informationsbedürfnisse der Nutzer angepasst, wobei künftig auch für die Bereiche Wärmemarkt, Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energieträger Statistikdaten bereitgestellt werden. Neu geregelt wird außerdem die Befragung über den Energieeinsatz in der Industrie, was zu einer deutlichen Entlastung gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führen wird. Somit wird auch der Vorgabe der Politik nach Entlastung der Auskunftgebenden und nach Kostenneutralität der amtlichen Statistik Rechnung getragen. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wird darüber hinaus eine Empfehlung des Statistischen Beirates zur Neuordnung der Energiestatistik umgesetzt.
Dieser Beitrag beleuchtet den energiepolitischen Hintergrund und informiert über die Ausgestaltung des neuen Gesetzes.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Januar 2003
Autor: Dipl.-Kaufmann Wolfgang Bayer