Publikation
Zur Berechnung von Teuerungsziffern für den Kaufkraftausgleich der Auslandsbesoldung
Datum 15. August 2003
Seit 1961 berechnet das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern Teuerungsziffern für den Kaufkraftausgleich der Auslandsbesoldung. Seit der Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes zum 1. Januar 2002 gehört diese Arbeit zu den gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Dieser Beitrag erläutert die statistischen Methoden der Berechnung von Teuerungsziffern und die Verfahrensregeln bei der Festsetzung des Kaufkraftausgleichs.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Juli 2003
Autor: Dipl.-Volkswirt Gerd Ströhl, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter