Publikation
Schätzungen von europäischen Struktur- und Beschäftigungsindikatoren
Datum 15. Mai 2004
Der Übergang auf eine kontinuierliche, vierteljährliche Arbeitskräfteerhebung ist laut EU-Verordnung Nr. 1991/ 2002 ab Ende 2002 für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union vorgeschrieben. Diese Vorschrift entspringt dem EU-Aktionsplan, der den Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion neu definiert. Da die Arbeitskräfteerhebung in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist und das neue Mikrozensusgesetz erst für das Jahr 2005 vorgesehen ist, hat Deutschland eine Ausnahmeregelung erwirkt, die den Übergang auf eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung ab 2005 ermöglicht. Laut Verordnung (EG) Nr. 1991/2002 vom 8. Oktober 20021) sieht die Ausnahmeregelung für Deutschland vor, im Übergangszeitraum ersatzweise vierteljährliche und jährliche Schätzungen für EU-Zwecke bereitzustellen.
Die in diesem Beitrag dargestellten Schätzungen von Jahresdurchschnittswerten von europäischen Struktur- und Beschäftigungsindikatoren sind auf diese gesetzliche Bindung zurückzuführen.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", April 2004
Autor: Dipl.-Soziologe Joachim Fritz