Publikation Beschäftigte der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni 2003

Datum 15. Oktober 2004

Die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber werden jährlich am 30. Juni nach den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben. Der Begriff öffentliche Arbeitgeber umfasst die Gebietskörperschaften Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem gesamten verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Handeln.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", September 2004

Autor: Dipl.-Volkswirtin Susan Kriete-Dodds