Publikation Beschäftigte der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni 2004

Datum 15. Januar 2006

Die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber werden jährlich am 30. Juni nach den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben. Der Begriff öffentliche Arbeitgeber umfasst die Gebietskörperschaften Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem gesamten verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Handeln.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Dezember 2005

Autor: Dipl.-Volkswirtin Susan Kriete-Dodds