Publikation
Aufnahme des Merkmals "Geburtsstaat" in die Daten der Bevölkerungs- und Wanderungsstatistik 2008
Datum 15. August 2010
Aufgrund einer europäischen Verordnung müssen ab dem Berichtsjahr 2008 Angaben zur Bevölkerung und zur Zuwanderung nach dem Geburtsstaat an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) geliefert werden. Dies führte auf nationaler Ebene dazu, dass das Bevölkerungsstatistikgesetz an das europäische Recht angepasst und der Katalog der von den Meldebehörden an die Statistischen Ämter der Länder zu liefernden Daten ausgeweitet wurde.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Juli 2010
Autoren: Dipl.-Sozialwissenschaftlerin Rabea Mundil, Dr. Claire Grobecker