Publikation Aufnahme des Merkmals "Geburts­staat" in die Daten der Bevölkerungs- und Wanderungs­statistik 2008

Datum 15. August 2010

Aufgrund einer europäischen Verordnung müssen ab dem Berichtsjahr 2008 Angaben zur Bevölkerung und zur Zuwanderung nach dem Geburts­staat an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) geliefert werden. Dies führte auf nationaler Ebene dazu, dass das Bevölkerungs­statistik­gesetz an das europäische Recht angepasst und der Katalog der von den Melde­behörden an die Statistischen Ämter der Länder zu liefernden Daten ausgeweitet wurde.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Juli 2010

Autoren: Dipl.-Sozialwissenschaftlerin Rabea Mundil, Dr. Claire Grobecker