Publikation Zur Berechnung von Kaufkraft­paritäten

Datum 15. September 2011

Ob es um die Verteilung der Stimm­rechte im Internationalen Währungs­fonds (IWF) geht, die gemäß der realen Wirtschafts­kraft der Mitgliedstaaten festgelegt wird, oder um die Zuteilung von Förder­mitteln aus den Struktur- und Kohäsions­fonds der Europäischen Union: Für die Vergleiche gesamtwirt­schaftlicher Größen, die solchen Entscheidungen zugrunde liegen, bilden Kaufkraft­paritäten eine wichtige Voraussetzung. Sie dienen anstelle von Wechsel­kursen als Umrechnungs­faktoren für die Umwandlung der relevanten Beträge in eine einheitliche Währung und sollen gleichzeitig Preis­unterschiede zwischen den zu vergleichenden Ländern eliminieren. Neben dieser Funktion als räumlicher Deflator gesamtwirtschaftlicher Größen können aus Kaufkraft­paritäten auch Vergleiche der Preis­niveaus zwischen Ländern abgeleitet werden.

Dieser Beitrag gibt eine Definition, beschreibt Sinn und Zweck von Kaufkraft­paritäten und erläutert die Berechnung von Kaufkraft­paritäten.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", August 2011

Autor: Dipl.-Volkswirt Florian Burg