Publikation Re-Integration als Maßnahme zur Qualitäts­sicherung der Ergeb­nisse des Staats­sektors in den Volks­wirtschaft­lichen Gesamt­rechnungen

Datum 15. November 2011

Mit der Entscheidung, den Euro als gemeinsame Währung einzuführen, und der Festlegung klarer Kriterien, der sogenannten Konvergenzkriterien, für den Beitritt zur Eurozone stieg der Druck auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), ihre nationalen Haushalte zu konsolidieren. Die Auslagerung öffentlicher Aufgaben ist dabei eine Möglichkeit, um die staatlichen Haushalte zu entlasten. Auch in Deutschland sind solche Auslagerungen seit Beginn der 1990er-Jahre vermehrt zu beobachten.
Für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, deren Daten für die europäische Haushaltsüberwachung und den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt maßgeblich sind, stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es sich bei den Auslagerungen bestimmter Einheiten nicht nur um rein rechtliche Auslagerungen handelt und die ausgegliederten Einheiten bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht weiterhin staatliche Einheiten darstellen und damit in den Staatssektor zurückzuholen sind (Re-Integration).

Dieser Beitrag beantwortet nicht nur die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ausgegliederte Einheiten in den Staatssektor zu re-integrieren sind, sondern stellt auch das mit der großen Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2011 neu eingeführte Verfahren der Re-Integration sowie die dafür benötigten Arbeitsschritte und Daten vor.

Ergebnisse zu den quantitativen Auswirkungen der Re-Integration zum einen auf die Bruttowertschöpfung und die Konsumausgaben des Staates sowie zum anderen auf die Einnahmen, die Ausgaben und den Finanzierungssaldo des Staates runden die Darstellungen ab.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Oktober 2011

Autoren: Dipl.-Kaufmann Daniel Schmidt, Dipl.-Volkswirt Pascal Schmidt