Publikation Internationale Preisver­gleiche für den Kaufkraft­ausgleich der Auslands­besoldung

Datum 15. April 2014

Seit 1961 berechnet das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundes­ministeriums des Innern Teuerungs­ziffern für den Kaufkraft­ausgleich der Auslands­besoldung. Seit der Novellierung des Bundesbe­soldungs­gesetzes zum 1. Januar 2002 gehört diese Arbeit zu den gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Die an der Festsetzung des Kaufkraft­ausgleichs beteiligten Bundes­ministerien (Auswärtiges Amt, Bundes­ministerium des Innern, Bundes­ministerium der Finanzen, Bunde­sministerium der Verteidigung) haben eine Verfahrens­regelung erlassen, die als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungs­vorschrift zur Festsetzung des Kaufkraft­ausgleichs nach dem Bundesbesoldungs­recht rechtlichen Charakter hat. Der Inhalt und die konkrete Umsetzung dieser Verfahrensregelung ist Gegenstand dieses Beitrags.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Februar 2014

Autor: Dipl.-Volkswirt Florian Burg