Publikation
Internationale Preisvergleiche für den Kaufkraftausgleich der Auslandsbesoldung
Datum 15. April 2014
Seit 1961 berechnet das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern Teuerungsziffern für den Kaufkraftausgleich der Auslandsbesoldung. Seit der Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes zum 1. Januar 2002 gehört diese Arbeit zu den gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Die an der Festsetzung des Kaufkraftausgleichs beteiligten Bundesministerien (Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Verteidigung) haben eine Verfahrensregelung erlassen, die als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung des Kaufkraftausgleichs nach dem Bundesbesoldungsrecht rechtlichen Charakter hat. Der Inhalt und die konkrete Umsetzung dieser Verfahrensregelung ist Gegenstand dieses Beitrags.
Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Februar 2014
Autor: Dipl.-Volkswirt Florian Burg