Publikation
Auswirkungen der neuen europäischen Verordnung für Unternehmensstatistiken auf das nationale statistische System
Datum 15. Oktober 2020
Die neue Verordnung für Unternehmensstatistiken (EU) 2019/2152 fasst auf europäischer Ebene alle rechtlichen Vorgaben für die Unternehmensstatistiken zusammen. Mit Ausnahme der Bestimmungen für die Außenhandelsstatistiken wird sie ab dem 1. Januar 2021 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet. Die Verordnung überführt bisherige einzelstatistische Regelungen in ein integriertes System, das flexibel und schneller als bisher an Veränderungen des Nutzerbedarfs angepasst werden kann. Die damit einhergehenden Änderungen betreffen nahezu alle nationalen Unternehmensstatistiken und enthalten sowohl Erweiterungen der Lieferverpflichtungen als auch methodische Anpassungen. Der Aufsatz fasst die Auswirkungen auf das
bisherige nationale System von Unternehmensstatistiken zusammen und beschreibt die neue europäische Rechtsarchitektur einschließlich der neuen Datenanforderungen.
Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 5/2020
Autor: Natascha Herzog