Publikation
Die Aktualisierung des Ortsverzeichnisses und Plausibilisierung des Geburtsstaates im Zensus 2022
Datum 18. Dezember 2024
Für den Zensus 2011 war mit dem Ortsverzeichnis eine Liste mit Ort-Staat-Kombinationen aufgebaut worden, welche für die Zuweisung von Geburtsstaaten auf Basis von gelieferten Angaben aus den Melderegistern verwendet wurde. Notwendig war der Aufbau eines Ortsverzeichnisses, weil das Merkmal „Geburtsort – Staat“ in den Melderegistern in vielen Fällen entweder nicht befüllt ist oder eine widersprüchliche Information zum gelieferten Geburtsort enthält. In der Begründung zu § 6 Zensusgesetz 2022 ist festgelegt, dass die Daten aus den Melderegistern zur Aktualisierung des Ortsverzeichnisses genutzt werden. Der Artikel beschreibt das methodische Vorgehen bei der Aktualisierung des Ortsverzeichnisses und die Zuweisung von Geburtsstaaten auf Datensatzebene. Insgesamt wurde mithilfe des Ortsverzeichnisses für über 99 % der Personen ein Geburtsstaat ermittelt.
Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2024
Autoren: David Aude, Johannes Bolz, Lisa Boragk