Presse Asylbewerberleistungen 2018: Zahl der Leistungsberechtigten um 12 % gesunken

Staatliche Nettoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG sinken um 17 %

Pressemitteilung Nr. 359 vom 16. September 2019

WIESBADEN –  Rund 411 000 Personen in Deutschland bezogen zum Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber 2017 (469 000 Personen) entspricht dies einem Rückgang von 12 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 (975 000 Personen) zum dritten Mal in Folge verringert.

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Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2018) erfüllen. Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten. 

64 % der Regelleistungsempfänger/-innen waren männlich und 36 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 68 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 53 % stammten zum Jahresende 2018 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus Asien (220 000; davon 63 000 aus Afghanistan, 43 000 aus dem Irak und 23 000 aus Syrien). 23 % stammten aus Afrika (96 000) und 20 % aus Europa (83 000). 

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten knapp 153 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2 000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht.

Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 %. 80 % der Ausgaben im Jahr 2018 wurden für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 205 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 % gegenüber 2017. 

Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr.

Detaillierte Informationen sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der Datenbank GENESIS-Online und im Themenbereich Asylbewerberleistungen abrufbar.

 

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland am 31.12.2018 nach Staatsangehörigkeit 
StaatsangehörigkeitAnzahlAnteilVeränderung der Anzahl
zum Vorjahr
in %
X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.
Insgesamt411 211100,0-12,2
Europa83 39720,3-12,0
Russische Föderation25 0476,1-4,0
Montenegro, Kosovo, Serbien (inklusive Vorgängerstaaten)20 4985,0-26,1
Türkei14 384 3,521,5
Übriges Europa23 4685,7-19,3
Asien219 82753,5-14,3
Afghanistan62 61815,2-24,3
Irak43 13610,5-4,4
Syrien22 9215,6-20,1
Übriges Asien91 15222,2-8,9
Afrika95 79223,3-8,3
Nigeria25 8826,313,6
Somalia9 8262,4-9,3
Äthiopien6 5961,6-2,9
Übriges Afrika53 48813,0X
Amerika1 1850,324,1
Übrige Staaten, staatenlos1 7380,4-8,6
Ungeklärt, ohne Angaben9 2722,3-6,5

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