Presse 2018: Rund 4 000 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als in Betrieb genommen

Pressemitteilung Nr. 447 vom 21. November 2019

WIESBADEN – Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 13 636 prüfpflichtige Ölheizungen stillgelegt und 9 662 Ölheizungen nach Prüfung erstmals in Betrieb genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden damit 3 974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb genommen. Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten geregelt.

Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10 000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen. 

Insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft 

Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in betrieblichen und privaten Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Biogasanlagen) verwendet werden. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf Anordnung unterzogen. 

Zwei Drittel der Anlagen mängelfrei 

Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4 %) waren mängelfrei. Mehr als jede fünfte Anlage (22,8 %) hatte geringfügige Mängel und knapp jede zehnte (9,8 %) erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 56 der geprüften Anlagen wurden gefährliche Mängel festgestellt. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die Mängel beseitigt sind. 

Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen. Damit verbunden ist eine Statistik über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die für das Berichtsjahr 2018 die ersten Ergebnisse nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist.

 

Prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Deutschland 2018 
Geprüfte Anlagenins-
gesamt
Davon nach Art der Prüfung
Erstprüfungen,
davon
wieder-
kehrende
Prüfungen
Still-
legungs-
prüfungen
Nach-
prüfungen
Prüfung
auf An-
ordnung
vor erst-
maliger
Inbetrieb-
nahme
nach
wesent-
licher
Änderung
oder
gemäß
§ 70 AwSV
1: An allen geprüften Anlagen.
– = nichts vorhanden
insgesamt (Anzahl)227 74914 5747 104167 28116 44614 5257 819
Anteil in % 1006,43,173,57,26,43,4
darunter:
Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen)175 7069 6625 616133 99613 6368 5484 248
Anteil in % 177,24,22,558,86,03,81,9
davon (Zeile 1) 
ohne Mangel153 38610 2165 134105 88415 95311 6074 592
Anteil in % 167,44,52,346,57,05,12,0
mit geringfügigem Mangel51 9462 2541 01944 991  3821 7281 572
Anteil in % 122,81,00,419,80,20,80,7
mit erheblichem Mangel22 3612 09995116 359  1111 1891 652
Anteil in % 19,80,90,47,20,10,50,7
mit gefährlichem Mangel56 5 47 1 3
Anteil in % 10,020,00,020,00,0

Weitere Informationen bietet der Tabellenband: Prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen -2018.

 

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