Presse Februar 2020: 3,2 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Februar 2019

Neuer Indikator zeigt Entwicklung eröffneter Regelinsolvenzverfahren bis April 2020

Pressemitteilung Nr. 163 vom 11. Mai 2020

WIESBADEN – Im von der Corona-Krise noch unbeeinflussten Monat Februar 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1 529 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,2 % weniger als im Februar 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2020 auf knapp 1,0 Milliarde Euro. Im Februar 2019 hatten sie bei 2,0 Milliarden Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2020 mit 255 Fällen (Februar 2019: 282) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 226 Insolvenzanträge (Februar 2019: 248). In den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 177 Insolvenzanträge gemeldet (Februar 2019: 144). 

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6 604 übrige Schuldner im Februar 2020 Insolvenz an (-4,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 4 823 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1 505 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. 

Trend für April 2020: Eröffnete Regelinsolvenzverfahren nehmen deutlich ab 

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen, erstellt und veröffentlicht das Statistische Bundesamt erstmals vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 % zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Lädt...

Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. 

Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert. 

Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. 

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

30 % der Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder die Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. 

Methodische Hinweise:

Die Angaben für die Monate März und April basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt wird die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlichen.

 

Beantragte Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen
in Deutschland
Februar 2020
WirtschaftszweigVerfahren insgesamt
Anzahl
Insgesamt1 529
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei8
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe127
Energieversorgung5
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen2
Baugewerbe226
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz255
Verkehr und Lagerei121
Gastgewerbe167
Information und Kommunikation51
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen31
Grundstücks- und Wohnungswesen45
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen175
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen177
Erziehung und Unterricht20
Gesundheits- und Sozialwesen24
Kunst, Unterhaltung und Erholung30
Sonstige Dienstleistungen65

 

Beantragte Insolvenzverfahren in Deutschland
 Februar 2020Januar und Februar 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
Februar 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahres-
zeitraum
in %
1 Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
Insgesamt8 133-3,817 128-4,5
Unternehmen1 529-3,23 138-4,3
Übrige Schuldner6 604-4,013 990-4,5
davon:
– Verbraucher4 823-6,410 276-6,7
– natürliche Personen als Gesellschafter42-14,383-7,8
– ehemals selbstständig Tätige11 5057,33 1045,3
– Nachlässe und Gesamtgut234-15,2527-10,8

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.

Kontaktfür weitere Auskünfte

Insolvenzen

Telefon: +49 611 75 2811

Zum Kontaktformular