Presse Investitionen des Baugewerbes im Jahr 2019 um 6,2 % gestiegen

Investitionen in Sachanlagen auf höchstem Stand seit 1995

Pressemitteilung Nr. 517 vom 17. Dezember 2020

WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Bauunternehmen in Deutschland mit 20 und mehr Beschäftigten knapp 5,0 Milliarden Euro in Sachanlagen investiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 290 Millionen Euro mehr als 2018 (+6,2 %). Damit erreichte das Investitionsvolumen den höchsten Stand seit 24 Jahren (1995: 4,7 Milliarden Euro).

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Die Investitionen in Sachanlagen (zum Beispiel Baumaschinen, Geräte und Gebäude) haben sich im Vorjahresvergleich in nahezu allen Wirtschaftszweigen des Baugewerbes erhöht. Die stärksten relativen Zuwächse gab es in den Wirtschaftszweigen Sonstiger Tiefbau mit +17,1 % auf 397 Millionen Euro, Leitungstiefbau mit +16,8 % auf 537 Millionen Euro und bei den Bauinstallationen mit +11,3 % auf 881 Millionen Euro. 

Rückläufig waren die Investitionen in Sachanlagen im Vergleich zu 2018 in den Wirtschaftszweigen Bau von Straßen mit -5,8 % auf 904 Millionen Euro und im Sonstigen Ausbau mit -2,1 % auf 279 Millionen Euro.

Investitionen im Baugewerbe 2019 1
Nr.2WirtschaftszweigInvestitionen in Sachanlagen
in Millionen Euro
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr
20192018in %
1: Rechtliche Einheiten mit 20 und mehr Beschäftigten.
2: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
FBaugewerbe ohne Erschließung von Grundstücken, Bauträgern4 9994 7086,2
davon:
41.2Bau von Gebäuden1 0199556,7
42.1Bau von Straßen und Bahnverkehrstrecken904960-5,8
42.2Leitungstiefbau und Kläranlagenbau53746016,8
42.9Sonstiger Tiefbau39733917,1
43.1
Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten2282098,9
43.2Bauinstallation88179111,3
43.3Sonstiger Ausbau279285-2,1
43.9Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten7557086,7

Basisdaten können über die Tabellen Strukturerhebungen im Bereich Baugewerbe 442 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Methodische Hinweise:
In dieser Pressemitteilung werden unter Unternehmen rechtliche Einheiten verstanden. Diese werden definiert als kleinste rechtlich selbstständige Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führen.
Das Baugewerbe wird hier ohne die Erschließung von Grundstücken und ohne Bauträger ausgewiesen.

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