Presse KORREKTUR:
72 700 höchst Pflegebedürftige wurden Ende 2019 allein durch Angehörige zu Hause versorgt

Insgesamt wurden mehr als die Hälfte (51,3 %) aller Pflegebedürftigen in Deutschland allein durch Angehörige versorgt

Korrektur in der Tabelle: Pflegebedürftige nach Pflegegrad 1 und Pflegegrad 4
Änderungen sind fett markiert

Pressemitteilung Nr. N083 vom 18. Dezember 2020

WIESBADEN – Sich auf wenige Kontakte beschränken, Hygienemaßnahmen einhalten und generell eine erhöhte Sorge füreinander an den Tag legen – die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fordern die Menschen im Alltag. Besonders hart trifft es Risikogruppen, darunter auch Pflegebedürftige und deren Angehörige – nicht nur in Pflegeheimen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden Ende 2019 hierzulande 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und damit mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen (51,3 %) allein durch Angehörige zu Hause versorgt. 72 700 von ihnen hatten den höchsten Pflegegrad (5) und wiesen damit schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf. 

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In Baden-Württemberg (55,3 %), Hessen (55,1 %) und Nordrhein-Westfalen (54,0 %) lag der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich durch Angehörige versorgt wurden, am höchsten. Am niedrigsten lag der Anteil in Sachsen-Anhalt (42,9 %), Schleswig-Holstein (43,2 %) und Hamburg (44,7 %). 

Pflegebedürftige nach Pflegegrad und Art der Versorgung (Stand: 15.12.2019)
 Pflegebedürftige
insgesamtzu Hause versorgtausschließlich durch
Angehörige1 zu Hause versorgt
1: Entspricht den Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI.
   Empfänger/-innen von Kombinationsleistungen nach § 38 Satz 1 SGB XI sind dagegen in den ambulanten Pflegediensten enthalten.
Pflegegrad 1 298 117291 596-
Pflegegrad 21 796 0061 634 0641 182 632
Pflegegrad 31 215 758933 993644 501
Pflegegrad 4573 145332 465216 579
Pflegegrad 5241 643117 17072 739
bisher ohne Zuordnung2 936--
Pflegebedürftige insgesamt4 127 6053 309 2882 116 451
Anteil an Pflegebedürftigen insgesamt in %10080,251,3
jeweiliger Anteil des Pflegegrades 5 in %5,93,53,4

Ambulante Pflegedienste werden mit zunehmendem Pflegegrad immer wichtiger 

Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung. Zum Jahresende 2019 versorgten 14 700 ambulante Dienste 983 000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in Deutschland. Die ambulanten Pflegedienste beschäftigen hierzulande zuletzt 421 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit steigendem Pflegegrad nimmt auch der Anteil zu, den Pflegedienste an der Versorgung zu Hause erbringen: Von 27,6 % bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis hin zu 37,9 % bei Menschen mit Pflegegrad 5 (Pflegegrad 3: 31,0 %, Pflegegrad 4: 34,9 %). 

Insgesamt wurden vier von fünf Pflegebedürftigen (3,31 Millionen) zu Hause versorgt 2. In Brandenburg lag der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen mit 83,9 % am höchsten. Ähnlich hoch war er in Nordrhein-Westfalen (82,5 %) und Bremen (82,1 %). Schleswig-Holstein (73,1 %), Bayern (76,6 %) und Sachsen-Anhalt (77,6 %) wiesen bundesweit den niedrigsten Anteil auf. Die Zahl der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) stieg im Vergleich zur letzten Erhebung 2017 im bundesweiten Durchschnitt um 27 %. Hier zeigen sich auch Effekte des zum 1. Januar 2017 neu eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Pflege zu Hause wird mit zunehmendem Alter der Betroffenen immer schwieriger 

Pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen sind Individuen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen – verschieden in der Art der Erkrankung, der Pflegesituation und den damit verbundenen Herausforderungen auch im Alter. Die Zahlen der Pflegestatistik zeigen: Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter. Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 % zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 %. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass im hohen Alter die Pflegebedürftigkeit steigt. Ende 2019 waren 16,4 % der 65 bis unter 70-Jährigen Pflegebedürftigen in den beiden höchsten Pflegegraden, bei den über 90-Jährigen liegt der Anteil der Pflegegrade 4 und 5 bei 26,0 %. 

Pflegebedürftige nach Altersgruppen (Stand: 15.12.2019)
Alter von...bis unter...JahrenPflegebedürftige
insgesamtzu Hause Versorgte1
AnzahlAnteil in %
1: Einschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 mit ausschließlich landesrechtlichen beziehungsweise ohne Leistungen
unter 15160 953160 68599,8
15 – 60490 008454 88692,8
60 – 65167 294142 29285,1
65 – 70225 533190 50784,5
70 – 75279 962236 09384,3
75 – 80532 476438 49982,4
80 – 85870 080697 73880,2
85 – 90773 091582 79875,4
90 und mehr628 208405 79064,6
Insgesamt4 127 6053 309 28880,2

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Erläuterungen der zweijährlichen Statistik – insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals – stehen in der Publikation „Pflegestatistik 2019 – Deutschlandergebnisse “ und „Pflegestatistik 2019 – Ländervergleich Pflegebedürftige “ sowie in den Tabellen zur Pflegestatistik (224) in der Datenbank GENESIS-Online (zum Beispiel Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Altersgruppen in 22421 -B2007) zur Verfügung.

Pflege zu Hause betrifft auch das Thema Geschlechtergerechtigkeit: In Deutschland ist die bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen ungleich verteilt, der Gender Care Gap liegt bei 52 %. Dies bedeutet, dass Frauen durchschnittlich 52 % mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit verwenden als Männer, erläutert Prof. Dr. Jutta Almendinger in unserem Podcast .

Methodische Hinweise:

Als Pflegebedürftige werden Menschen beschrieben, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind, das heißt aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung in einem solchen Ausmaß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, dass es der Unterstützung anderer bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben bedarf. Die Bedürftigkeit der Menschen klassifiziert das Gesetz von gering (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (Pflegegrad 5).

Pflegebedürftige allein durch Angehörige versorgt: Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 Abs.1 SGB XI erhalten. Die Leistung erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Inwieweit hier auch unterstützend anderweitig finanzierte Haushaltshilfen tätig sind, wird in der Statistik nicht abgebildet. Die Statistik enthält zudem keine Angaben über die Zahl der pflegenden Angehörigen.

Fußnote 2: Hierzu zählen die allein durch Angehörige Versorgten, die zusammen mit/ durch ambulante Dienste Versorgten, Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 mit ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen der Heime und Dienste sowie Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 mit teilstationären Leistungen.

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