Presse Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern sinken im Januar um 8 % gegenüber dem Vormonat

Saison- und kalenderbereinigte Daten zeigen stabile Entwicklung bei Bundes- und Landessteuern

Pressemitteilung Nr. 087 vom 25. Februar 2021

WIESBADEN – Die kassenmäßigen Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern in Deutschland sind kalender- und saisonbereinigt im Januar 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 um 8,2 % gesunken. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern dagegen um 1,3 % beziehungsweise 0,8 % gestiegen.

Bei den Gemeinschaftsteuern sind im Januar 2021 die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Dezember 2020 um 13,9 % gesunken. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen. Hier wurden als Teil der Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie die Fälligkeitstermine verschoben, um die Liquidität zu verbessern. Auch die Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen gingen um 4,8 % zurück. Die Steuern vom Umsatz umfassen die Umsatz- und die Einfuhrumsatzsteuer. Zu den Steuern vom Einkommen gehören unter anderem die Lohn- und die Körperschaftsteuer. 

Deutlicher Rückgang der Gemeinschaftsteuern im September 2020 

Die Gemeinschaftsteuern lagen im Januar 2021 um 11,6 % unter dem Niveau vom Vorkrisenmonat Februar 2020. Nach einem deutlichen Einbruch im September 2020 um 14,3 % gegenüber dem Vormonat waren die Einnahmen bis zum Jahresende noch deutlich gestiegen. Der Einbruch im September war auf reduzierte Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Auszahlung der ersten Rate des Kinderbonus, der aus den Lohnsteuereinnahmen gezahlt wird, zurückzuführen. Außerdem zeigten sich in diesem Monat erstmalig die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020. Die Einnahmen der Bundessteuern lagen im Januar 2021 um 4,2 % unter dem Vorkrisenniveau. Die Landessteuern waren nahezu unverändert zum Vorkrisenniveau.

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Bei der Saison- und Kalenderbereinigung wurden neben den Gemeinschaftsteuern auch ausgewählte Bundes- und Landessteuern betrachtet. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lagen dabei insbesondere die Einnahmen für den Januar 2021 aus der Luftverkehrsteuer (-75,1 %) und der Biersteuer (-28,3 %) deutlich unter dem Vorkrisenniveau vom Februar 2020.

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Methodische Hinweise

Mit der Saisonbereinigung werden Schwankungen, die jährlich in denselben Jahreszeiten in ähnlicher Intensität wiederkehren, aus den Zeitreihenwerten herausgerechnet – zum Beispiel die Auswirkungen von jahresüblichen Schwankungen durch die verschiedenen Zahlungsfristen der verschiedenen Steuerarten. So können die Entwicklungen im Kontext der Corona-Pandemie von diesen Schwankungen unterschieden werden.

Mit der Ergänzung der Daten vom Januar 2021 wurde die Basis der Indizes in den Grafiken zur Vereinheitlichung mit anderen Statistiken vom Wert Januar 2008 auf den Jahresdurchschnitt 2015 umgestellt.

Steuern untergliedern sich in Gemeinschaft-, Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Mit Ausnahme der Gemeindesteuern liegen für alle Steuerarten die kassenmäßigen Einnahmen monatlich vor. Die Gemeindesteuern stehen quartalsweise zur Verfügung.

Weitere Informationen
Die saison- und kalenderbereinigten Steuereinnahmen sind neben weiteren Indikatoren zur Einordnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auch auf der Sonderseite „Corona-Statistiken“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

In nicht bereinigter Form sind diese Monatsergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen 71211-0005 verfügbar.

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