Presse Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2021: -14,5 % zum Vorjahreszeitraum

Pressemitteilung Nr. 565 vom 10. Dezember 2021

  • Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im November 2021 nach vorläufigen Angaben 43,8 % höher als im Vormonat
  • Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 gegenüber Vorjahreszeitraum um 74,9 % gestiegen 

WIESBADEN – Von Januar bis September 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 10 682 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 14,5 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2020 und 25,7 % weniger als 2019. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, bis September 2021 fort.

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Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich von Januar bis September 2021 auf rund 45,5 Milliarden Euro. Im entsprechenden Zeitraum 2020 hatten sie noch bei etwa 39,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2020. 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2021 im Baugewerbe mit 1 821 Fällen (Januar bis September 2020: 1 988; -8,4%). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1 593 Verfahren (Januar bis September 2020: 2 020; -21,1 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1 141 Insolvenzen gemeldet (Januar bis September 2020: 1 347; -15,3 %). 

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser 

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Dezember 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. 

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt. 

43,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im November 2021 gegenüber Vormonat 

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im November 2021 stieg diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 43,8 % gegenüber Oktober 2021, nachdem sie zuletzt gesunken war (-29,2 % im Oktober 2021 gegenüber September 2021). 

Im Vergleich zu November 2020 lag die Zahl im November 2021 um 20,3 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu November 2019 (-29,4 %) geführt hatte. 

74,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 als im Vorjahreszeitraum 

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,9 % gestiegen. Der deutliche Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber dem Zeitraum Januar bis September 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 um 25,7 %. 

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren: 

Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Beantragte Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen in Deutschland
Januar bis September 2021
WirtschaftszweigVerfahren insgesamtVeränderung gegenüber
Januar bis September 2020
Anzahlin %
Insgesamt10 682-14,5
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei810,0
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1-80,0
Verarbeitendes Gewerbe759-30,4
Energieversorgung53-5,4
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen25-28,6
Baugewerbe1 821-8,4
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz1 593-21,1
Verkehr und Lagerei778-12,3
Gastgewerbe1 099-21,8
Information und Kommunikation358-9,4
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen256-9,2
Grundstücks- und Wohnungswesen359-1,1
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen1 071-21,8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen1 141-15,3
Erziehung und Unterricht126+7,7
Gesundheits- und Sozialwesen2510,0
Kunst, Unterhaltung und Erholung224-15,8
Sonstige Dienstleistungen686+28,7
Beantragte Insolvenzverfahren in Deutschland
  Januar bis September 2021 September 2021
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum 2020
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
September 2020
in %
1: Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
Insgesamt92 147+49,19 195+188,1
Unternehmen10 682-14,51 045-1,9
Übrige Schuldner81 465+65,28 150+283,2
davon:
– Verbraucher61 308+74,96 061+399,3
– natürliche Personen als Gesellschafter363+24,343+115,0
– ehemals selbstständig Tätige116 981+49,31 783+189,9
– Nachlässe und Gesamtgut2 813+8,5263-5,4

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für November 2021, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie können durch Dubletten und andere Qualitätseinschränkungen betroffen sein und stellen daher vorläufige Angaben dar. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1

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