Pressemitteilung Nr. 460 vom 31. Oktober 2022
- Strompreise steigen aufgrund der gesunkenen EEG-Umlage nur um 1,9 %
- Gaspreise für Nicht-Haushalte (zum Beispiel Unternehmen und Behörden): +38,9 % gegenüber 2. Halbjahr 2021
- Strompreise für Nicht-Haushalte: +19,3 % gegenüber 2. Halbjahr 2021
WIESBADEN – Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2022 im Durchschnitt 8,04 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 33,50 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 um 17,7 %, die Strompreise um 1,9 %. Bei den Nicht-Haushaltskunden, also vor allem Unternehmen und Behörden, fiel die Preissteigerung für Gas mit +38,9 % im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021 deutlich höher aus, bei Strom zahlten sie 19,1 % mehr.
Gesunkene EEG-Umlage dämpft Preisanstieg für private Stromkunden im 1. Halbjahr 2022
Die Preisanstiege für Strom und Erdgas an den Energiebörsen seit Mitte 2020 wirken sich mittlerweile auch stärker auf die Preise für private Haushalte aus. Aufgrund der längerfristigen Verträge der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Preissteigerungen aber noch geringer als für Nicht-Haushalte (zum Beispiel Unternehmen oder Behörden).
Trotz eines deutlichen Anstiegs der Kosten für Energie und Vertrieb stiegen die Strompreise für private Haushalte mit 1,9 % nur leicht gegenüber dem 2. Halbjahr 2021. Einen preisdämpfenden Effekt hatte dabei vor allem die Reduzierung der EEG-Umlage für den nur geringen Gesamtpreisanstieg. Die Steuerlast auf den Strompreisen sank gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 um durchschnittlich 15,4 %. Die Kosten für Energie und Vertrieb von Strom stiegen hingegen für alle Privathaushalte um 35,6 %. Vor allem Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden mussten deutlich mehr zahlen als im vorherigen Halbjahr (+7,7 % beim Gesamtpreis und +65,0 % für Energie und Vertrieb).
Für Erdgas mussten die Privathaushalte 17,7 % mehr bezahlen als im 2. Halbjahr 2021. Auch hier waren die Kosten für Energie und Vertrieb mit +30,5 % der größte Preistreiber. Insbesondere die Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 200 Gigajoule im Jahr zahlten mit 7,53 Cent je Kilowattstunde 26,6 % mehr als im 2. Halbjahr 2021. Aber auch die kleinen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule zahlten mit 11,27 Cent je Kilowattstunde deutlich mehr als im 2. Halbjahr 2021 (+24,4 %).
Jahresverbrauch von … bis unter … | 1. Halbjahr 2022 | 2. Halbjahr 2021 | |||
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Gesamtpreis | Energie und Vertrieb | Netzentgelte | Steuern, Abgaben und Umlagen | Gesamtpreis | |
Strom | |||||
unter 1 000 kWh | 47,95 | 15,38 | 16,09 | 16,48 | 47,56 |
1 000 kWh – 2 500 kWh | 36,43 | 12,23 | 9,65 | 14,55 | 35,88 |
2 500 kWh – 5 000 kWh | 32,79 | 11,02 | 7,97 | 13,80 | 32,34 |
5 000 kWh – 15 000 kWh | 29,94 | 10,34 | 6,48 | 13,11 | 29,41 |
15 000 kWh und mehr | 27,03 | 9,52 | 5,18 | 12,33 | 25,10 |
Haushalte insgesamt | 33,50 | 11,31 | 8,32 | 13,88 | 32,87 |
Erdgas | |||||
unter 20 GJ | 11,27 | 5,26 | 2,93 | 3,08 | 9,06 |
20 GJ – 200 GJ | 8,06 | 4,02 | 1,59 | 2,45 | 6,92 |
200 GJ und mehr | 7,53 | 3,90 | 1,26 | 2,37 | 5,95 |
Haushalte insgesamt | 8,04 | 4,02 | 1,56 | 2,45 | 6,83 |
Große Preissteigerungen bei Nicht-Haushaltskunden wie Unternehmen
Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden (zum Beispiel Unternehmen oder Behörden) im 1. Halbjahr 2022 durchschnittlich 19,83 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 19,1 % teurer als im 2. Halbjahr 2021. Großverbraucher waren stärker von den Preissteigerungen betroffen als kleinere Verbraucher. Zum einen profitierten kleinere Verbraucher, ebenso wie die Privathaushalte, stärker von der gesunkenen EEG-Umlage. Für Großverbraucher fiel die Reduzierung der EEG-Umlage weniger stark ins Gewicht. In diesen Verbrauchsgruppen sind die stromkostenintensiven Unternehmen stärker vertreten, die durch die Besondere Ausgleichsregelung bisher nur eine begrenzte EEG-Umlage zahlen mussten. Zum anderen zeigt sich, dass Großverbraucher aufgrund häufig kurzfristigerer Beschaffung und kürzerer Vertragslaufzeiten stärker von den enormen Preissteigerungen an den Energiebörsen betroffen sind. Kunden mit über 150 000 Megawattstunden Jahresverbrauch zahlten 32,3 % mehr als in der zweiten Jahreshälfte 2021. Bei einem Jahresverbrauch von unter 20 Megawattstunden im Jahr mussten die Kunden im Durchschnitt nur 3,8 % mehr zahlen.
Für Erdgas zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2022 ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,43 Cent je Kilowattstunde. Das waren 38,9 % mehr als im 2. Halbjahr 2021. Dabei mussten Nicht-Haushaltskunden mit einem geringen Jahresverbrauch von unter 1.000 Gigajoule 6,27 Cent je Kilowattstunde zahlen, das waren 15,0 % mehr als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Verbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten hingegen 49,8 % mehr als im 2. Halbjahr 2021 und mit 8,51 Cent je Kilowattstunde sogar deutlich mehr als kleinere Verbraucher. Somit zeigt sich beim Erdgas das gleiche Bild wie bei Strom: Großverbraucher sind aufgrund kurzfristigerer Beschaffung und kürzerer Vertragslaufzeiten stärker von den Preissteigerungen an den Energiebörsen betroffen.
Jahresverbrauch von … bis unter … | 1. Halbjahr 2022 | 2. Halbjahr 2021 | |||
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Gesamtpreis | Energie und Vertrieb | Netzentgelte | Steuern, Abgaben und Umlagen | Gesamtpreis | |
Strom | |||||
unter 20 MWh | 26,40 | 10,56 | 7,53 | 8,31 | 25,44 |
20 MWh - 500 MWh | 23,16 | 10,19 | 5,61 | 7,36 | 20,73 |
500 MWh – 2 000 MWh | 21,32 | 10,76 | 4,35 | 6,21 | 18,60 |
2 000 MWh – 20 000 MWh | 19,28 | 11,42 | 2,98 | 4,88 | 16,42 |
20 000 MWh - 70 000 MWh | 17,68 | 11,58 | 2,33 | 3,77 | 13,49 |
70 000 MWh – 150 000 MWh | 16,34 | 10,96 | 1,20 | 4,18 | 13,47 |
150 000 MWh und mehr | 17,34 | 13,83 | 1,15 | 2,36 | 13,11 |
Nicht-Haushalte insgesamt | 19,83 | 11,50 | 3,32 | 5,01 | 16,65 |
Erdgas | |||||
unter 1 000 GJ | 6,27 | 3,77 | 1,37 | 1,12 | 5,45 |
1 000 GJ – 10 000 GJ | 5,54 | 3,45 | 1,03 | 1,06 | 4,45 |
10 000 GJ – 100 000 GJ | 5,33 | 3,83 | 0,62 | 0,89 | 3,79 |
100 000 GJ – 1 000 000 GJ | 5,54 | 4,55 | 0,32 | 0,68 | 3,85 |
1 000 000 GJ – 4 000 000 GJ | 6,54 | 5,93 | 0,17 | 0,44 | 4,61 |
4 000 000 GJ und mehr | 8,51 | 7,87 | 0,14 | 0,50 | 5,68 |
Nicht-Haushalte insgesamt | 6,43 | 5,18 | 0,51 | 0,74 | 4,63 |
Methodische Hinweise:
Die Statistik der Erdgas- und Stromdurchschnittspreise wird seit 2020 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Hierfür werden bei Energieversorgern alle Verkaufspreise für nach dem Jahresverbrauch definierte Verbrauchsgruppen für private Haushalte und Nicht-Haushaltskunden, sowohl für Bestandskunden als auch neu abgeschlossene Verträge, erhoben. Zusätzlich werden Verwaltungsdaten zu Stromsteuer und Energiesteuer sowie zu Erneuerbare-Energien-Gesetz-, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz- und Offshore-Netzumlage ausgewertet. Vergleichbare Vorjahreswerte vor 2019 werden durch das europäische Statistikamt Eurostat veröffentlicht, ebenso vergleichbare Preise für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.