Pressemitteilung Nr. 271 vom 12. Juli 2024
WIESBADEN – Zum Jahresende 2023 waren bei den Behörden in Deutschland rund 30 600 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 8,3 % mehr als im Vorjahr (2022: 28 300). Trotz dieses Anstiegs lag die Zahl somit weiterhin deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: So waren Ende 2019 und damit vor der Pandemie noch 40 400 Prostituierte angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb die Zahl der gültigen oder vorläufigen Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe im Vergleich zum Vorjahr mit 2 300 Erlaubnissen unverändert. Ende 2019 hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2 200 betragen. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des seit dem 1. Juli 2017 geltenden ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.
Ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Von den rund 30 600 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 23 100 beziehungsweise 75 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 6 500 oder 21 % waren 45 Jahre oder älter und 1 100 (4 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 5 400 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11 100 (36 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 400 (11 %) und die spanische mit 2 100 (7 %).
9 von 10 Gewerben sind Prostitutionsstätten
Bei 93 % der Ende 2023 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 2 %.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt.
Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit beruht auf den Angaben bei der Anmeldung. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen. Das Geschlecht der Prostituierten wird daher entsprechend der Rechtsgrundlage der Statistik nicht erhoben. Die Statistik umfasst geschlechtsunabhängig alle gemeldeten Prostituierten.
Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bietet die Themenseite „Prostituiertenschutz“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.