Pressemitteilung Nr. 357 vom 19. September 2024
WIESBADEN – Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) wies gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 ein Finanzvermögen von 1 143,6 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhte sich das Finanzvermögen damit gegenüber den revidierten Ergebnissen zum Jahresende 2022 um 0,5 % oder 5,3 Milliarden Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets ab dem Berichtsjahr 2023 das Finanzvermögen aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Finanzvermögens einbezogen wird (mehr dazu unter „Methodische Hinweise“). Ohne Einbeziehung der neu aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen wäre das Finanzvermögen zum Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 0,1 % beziehungsweise 1,3 Milliarden Euro auf 1 136,9 Milliarden Euro gesunken.
Finanzvermögen des Bundes nimmt um 5,3 Milliarden Euro ab
Der Bund verzeichnete in 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang des Finanzvermögens um 1,2 % beziehungsweise 5,3 Milliarden Euro auf 447,5 Milliarden Euro. Diese Entwicklung ist insbesondere durch den Portfolioabbau bei der Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR bestimmt. Ohne die Einbeziehung des Finanzvermögens der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wäre das Finanzvermögen des Bundes am Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 1,9 % oder 8,5 Milliarden Euro auf 444,3 Milliarden Euro zurückgegangen.
Länder mit Abbau des Finanzvermögens um 10,5 Milliarden Euro
Gegenüber dem Vorjahr sank das Finanzvermögen der Länder 2023 um 3,8 % oder 10,5 Milliarden Euro auf 269,0 Milliarden Euro. Ohne Berücksichtigung der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wäre das Finanzvermögen der Länder am Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 4,0 % oder 11,1 Milliarden Euro auf 268,4 Milliarden Euro zurückgegangen. Somit hatte die Einführung des Deutschlandtickets nur eine geringe Auswirkung auf das Finanzvermögen der Länderebene.
Die Entwicklung verlief in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die stärksten prozentualen Anstiege des Finanzvermögens verzeichneten Brandenburg mit +17,4 %, Hessen mit +15,1 % und Baden-Württemberg mit +11,7 %. Die größten prozentualen Rückgänge des Finanzvermögens gab es in Niedersachsen (-26,7 %), Schleswig-Holstein (-26,3 %) und in Mecklenburg-Vorpommern (-25,1 %). Die Entwicklung in Niedersachsen ergibt sich durch eine Mittelanlage des Finanzvermögens außerhalb des nicht-öffentlichen Bereichs. In Schleswig-Holstein wurden nicht mehr benötige liquide Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückgeführt und in Mecklenburg-Vorpommern wurden liquide Mittel zum Schuldenabbau verwendet, wodurch sich das Finanzvermögen reduzierte.
Finanzvermögen der Gemeinden steigt um 11,3 Milliarden Euro
Die Gemeinden und Gemeindeverbände verzeichneten im Jahr 2023 einen Anstieg des Finanzvermögens um 4,8 % oder 11,3 Milliarden Euro auf 246,3 Milliarden Euro. Ohne die Einbeziehung des Finanzvermögens der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wäre das Finanzvermögen der kommunalen Ebene am Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 lediglich um 3,6 % oder 8,4 Milliarden Euro auf 243,4 Milliarden Euro gestiegen.
Die größten prozentualen Anstiege des Finanzvermögens wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland (+14,5 %), in Thüringen (+8,6 %) und in Schleswig-Holstein (+7,8 %) auf. Eine Verringerung des kommunalen Finanzvermögens wurde in keinem Land verzeichnet.
Sozialversicherung mit Aufbau des Finanzvermögens um 9,8 Milliarden Euro
Die Sozialversicherung wies zum Jahresende 2023 ein Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich von 180,8 Milliarden Euro auf. Dies entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 9,8 Milliarden Euro beziehungsweise 5,8 %.
Methodische Hinweise:
Zum Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich zählen die Vermögenspositionen Bargeld und Einlagen, Wertpapiere vom nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen (vergebene Kredite) an den nicht-öffentlichen Bereich, Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat sowie die Sonstigen Forderungen gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich. Weitere methodische Hinweise bieten der Statistische Bericht „Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts“ sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
Seit der Erhebung 2023 werden alle öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen als Extrahaushalte in der Finanzvermögenstatistik erhoben. Grund hierfür ist, dass zur Finanzierung des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschlandtickets die öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten. Dadurch finanzieren sie sich nicht mehr überwiegend durch ihre Umsatzerlöse und besitzen nach dem Konzept der Finanzstatistiken im Einklang mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) nicht mehr den Status eines Marktproduzenten. Stattdessen werden sie ausnahmslos als Extrahaushalte klassifiziert, wodurch ihr Finanzvermögen in die Statistik einfließt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten neben dem Statistischen Bericht „Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts“ auch die Tabellen 71411 in der Datenbank GENESIS-Online. Weitere Ergebnisse zur Entwicklung in den Ländern bietet die Tabelle „Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich“ auf der Themenseite „Schulden, Finanzvermögen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.