Presse 11,4 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2025 als im Vorjahresquartal

Pressemitteilung Nr. 173 vom 16. Mai 2025

  • Neugründungen insgesamt steigen um 2,9 %
  • Aufgaben größerer Betriebe nehmen ebenfalls zu (+10,0 %)
  • Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben steigt um 4,0 %

WIESBADEN – Im 1. Quartal 2025 wurden in Deutschland rund 36 500 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11,4 % mehr neu gegründete größere Betriebe als im 1. Quartal 2024. Gleichzeitig stieg jedoch auch die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 10,0 % auf rund 30 200. 

Insgesamt 2,9 % mehr Neugründungen

Die Neugründungen von Gewerben waren im 1. Quartal 2025 mit insgesamt rund 171 500 um 2,9 % höher als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 2,1 % auf rund 206 100. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.  

Vollständige Aufgaben insgesamt um 4,0 % höher als im Vorjahresquartal

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2025 mit rund 142 300 um 4,0 % höher als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 2,7 % auf rund 175 000. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 52311) verfügbar.

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