Presse Inflationsrate im Januar 2026 voraussichtlich +2,1 %

Pressemitteilung Nr. 036 vom 30. Januar 2026

Verbraucherpreisindex, Januar 2026:
+2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,1 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Januar 2026:
+2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,1 % zum Vormonat (vorläufig)

WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2026 voraussichtlich +2,1 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2025 um 0,1 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Januar 2026 voraussichtlich +2,5 %.

Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex
und ausgewählter Gütergruppen
Gesamtindex / TeilindexGewichtungOktober
2025
November
2025
Dezember
2025
Januar
2026 1
in Promillein %
1: Vorläufige Werte.
2: Sogenannte Kerninflation.
3: Haushaltsenergie und Kraftstoffe.
Gesamtindex1 0002,32,31,82,1
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie2821,412,82,72,42,5
Dienstleistungen503,363,53,53,53,2
Waren496,641,21,10,41,0
darunter:
Energie373,90-0,9-0,1-1,3-1,7
Nahrungsmittel104,691,31,20,82,1

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Neben dem nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) wird insbesondere zu Vergleichszwecken im Euroraum der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) berechnet. Der HVPI ist das zentrale Maß zur Quantifizierung von Preisstabilität im Rahmen der europäischen Geldpolitik und wird generell aus demselben Datenmaterial abgleitet, das auch dem nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) zugrunde liegt.

Der VPI und der HVPI unterscheiden sich neben der Verwendung auch im Erfassungsbereich, in der Methodik und der Gewichtung.

Ab dem Berichtsmonat Januar 2026 werden im HVPI zahlreiche Änderungen sowohl bei der Methodik als auch bei der verwendeten Klassifikation umgesetzt. Unter anderem wird mit dem vorläufigen Ergebnis am 30. Januar 2026 der HVPI erstmals auf der Indexbasis 2025 = 100 ausgewiesen. Informationen zu den Änderungen bietet ein Webartikel auf der Themenseite "Verbraucherpreisindex und Inflationsrate“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Themenseite bietet auch eine Übersicht zu einzelnen Maßnahmen der Bundesregierung, die sich aktuell auf den VPI auswirken.

Weitere Informationen:

Die endgültigen Ergebnisse für Januar 2026 werden am 17. Februar 2026 veröffentlicht.

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